Halbautomatisches Sturmgewehr oder ein Selbstladekarabiner mit Tragriemen
Pro Waffe mindestens 3 Magazine
Magazinhalter für Langwaffenmagazine ausgerichtet für 2 Magazine
Pistole
Holster und Magazinhalter für Pistole ausgerichtet für 2 Magazine
Strapazierfähige Kleider/ Eventuell Ersatzkleider
Knieschoner
Handschuhe
Gehörschutz
Schiessbrille
Ersatzbatterien
Gasgrill vorhanden. Verpflegung selber mitbringen: Wir verpflegen unter einem Unterstand im Aussenbereich.
Achtung: Kleidung oder Ausrüstung in Camouflage ist verboten! Das Tragen eines Plattenträger unifarbig ist erlaubt. Es dürfen keine Geschosse mit einem Hartkern verwendet werden.
Munition: Pistole: Ca. 500 Schuss / Stgw/MP: Ca. 700 Schuss (kann nach Vorbestellung vor Ort gekauft werden)
Falls Sie nicht im Besitz einer halbautomatischen Waffe sind, besteht die Möglichkeit eine Waffe aus unserem Sortiment für CHF 40.- zu mieten.
Teilnehmer
Maximal 6
ab 18 Jahren
Staatsangehörige der im Waffengesetz, At. 7 und in der Waffenverordnung, Art. 12, erwähnten Ländern ist es nicht möglich diesen Kurs zu absolvieren
Zwingend mitzubringen ist:
– Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate oder
– Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre
Kurskonditionen
Kursdauer
0830 – 1700 Uhr
Material im Kurs inbegriffen
Instruktor
Miete Schiessanlage
Kurskosten (inkl. MWST)
CHF 500.00 Nur Barzahlung vor Ort. Keine Vorauskasse oder Onlineüberweisung. Mail mit Aufforderung für Vorauskasse ignorieren!
Versicherung
Sache der Teilnehmer/innen
Achtung!
Es dürfen keine vollautomatischen Waffen verwendet werden! Das Schiessen mit Schalldämpfer ist nur gegen vorzeigen der entsprechenden Erwerb-Sonderbewilligung erlaubt.
Kursort(e)
Lenzburg, Fabrikstrasse bei Schiessanlage 300 Meter